Fort­bil­dung

Anforderungen

Zur qualifizierten Aufgabenbewältigung ist für Brandschutzbeauftragte der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben.  Innerhalb von 3 Jahren sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu besuchen und die Teilnahme zu dokumentieren.

Der Arbeitgeber muss dem Brandschutzbeauftragten – unter Berücksichtigung betrieblicher Belange – die Teilnahme an notwendigen Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.

Fortbildungsangebot des BHE

Die Veranstaltung „Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ ist so konzipiert, dass bestehende Brandschutzbeauftragte die für sie interessanten Themenblöcke als Weiterbildungsveranstaltung wählen können. Nähere Informationen erhalten Sie von der BHE-Geschäftsstelle.

Als Fortbildung eignen sich darüber hinaus alle BHE-Seminare mit einem Themenschwerpunkt im anlagentechnischen, organisatorischen oder baulichen Brandschutz.