Die EU-Verordnung „DORA“ (Digital Operational Resilience Act) tritt ab dem 17.01.2025 in Kraft. Errichter von sicherheitstechnischen Systemen, die mit Banken und anderen Finanzinstituten zusammenarbeiten, sind von der neuen Verordnung betroffen. Sie sind dazu verpflichtet, bestimmte DORA-Anforderungen zu erfüllen, um die Zusammenarbeit fortsetzen zu können.
Die Bedeutung für die Praxis erläutert das u.g. Info-Papier. Zudem wird ein Muster-Schreiben für den Kontakt mit Finanzinstituten angeboten.