Stel­lung/​Aufgaben im Betrieb

Schriftliche Aufgabenübertragung

Brandschutzbeauftragte (BSB) werden von ihrem Arbeitgeber mit einer schriftlichen Aufgabenübertragung bestellt. Das Bestellungsschreiben enthält den Zuständigkeitsbereich und definiert die Aufgaben des BSB. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen festgelegt, bspw. der Zugriff auf brandschutzrelevante Unterlagen und Informationen, verfügbare Arbeitszeit und –mittel sowie den Zutritt zu den betreffenden Liegenschaften und Räumen.

Bestellung externer Brandschutzbeauftragter

Besteht die Notwendigkeit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und kann kein eigener Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin ausgebildet werden, ist ein externer BSB zu beauftragen, der in die Brandschutzorganisation eingebunden wird.

Die Zuständigkeiten des BSB und dessen Schnittstellen sind festzulegen. Er ist rechtzeitig in die internen Abläufe (z.B. Umbauten, Prozessänderungen, Investitionen) einzubinden und muss in der Lage sein, in seiner Funktion den Arbeitgeber kurzfristig zu beraten und zu  unterstützen. Dies sollte in den vertraglichen Regelungen berücksichtigt werden.

Für die Beauftragung eines externen BSB kann die Zustimmung durch die zuständige Behörde (z.B. Brandschutzdirektion, Untere Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und/oder Baugenehmigungsbehörde) erforderlich sein, wenn der BSB auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder gemäß behördlicher Auflagen eingesetzt werden muss.

Stellung im Betrieb

Brandschutzbeauftragte sollten, vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein und bei allen den Brandschutz betreffenden Fragebestellungen frühestmöglich eingebunden werden.

Bei der Anwendung ihrer brandschutztechnischen Fachkunde sind die BSB weisungsfrei und dürfen aufgrund der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Aufgaben der Brandschutzbeauftragten

Im Betrieb ist der Brandschutzbeauftragte die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen. Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Zu seinen Aufgaben zählen u.a.:

 

  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Behörden und Sachversicherern
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, die mit brandschutzrelevanten Aufgaben betraut worden sind (bspw. Brandschutzhelfer)
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen und Betriebsbegehungen
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren, der Ausarbeitung  brandschutzrelevanter Betriebsanweisungen und der Umsetzung behördlicher Anordnungen