Wiederaufladbare Batterien dienen als Stromquellen für Sicherheits-beleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungssysteme. Es ist unerlässlich, dass sie zuverlässig funktionieren. Wenn die Stromquelle nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist, können Sicherheitsbeleuchtung oder Sicherheitsstromversorgung ihre Aufgaben im Notfall nicht erfüllen. Das gefährdet die Sicherheit der Menschen im Gebäude.
Batterie-Einzelblocküberwachung – Lebensversicherung für die
Sicherheitsbeleuchtung
Überwachungskriterien
Für die regelmäßige Kontrolle der Funktionstüchtigkeit einer Batterieanlage sind in der DIN EN 50171 und DIN VDE V 0108-100-1 seit vielen Jahren Überwachungskriterien festgelegt, die sich nur auf die Batterieanlage in ihrer Gesamtheit beziehen. Erfahrungen im Einsatz von Batterien zeigen jedoch, dass eine Überwachung jedes einzelnen Batterieblocks wertvolle zusätzliche Informationen liefert, um rechtzeitig und angemessen auf drohende Schäden und Ausfälle reagieren zu können.
Deshalb werden im aktuellen Entwurf prEN 50171:2019 Batterieüberwachungssysteme empfohlen, die einzelne Blöcke überwachen zu können.
Verbändeübergreifendes Infopapier
Im verbändeübergreifenden Infopapier „Batterie-Einzelblocküberwachung: Lebensversicherung für ihre Sicherheitsbeleuchtung“ zeigen BHE und ZVEI auf, welche Aspekte hierbei generell zu beachten sind.
Sie finden das Papier unter:
www.bhe.de/fachthemen/fachsparten/sicherheitsbeleuchtung/infos-papiere.