Die BHE-Zertifizierung stellt einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar, bietet sie Fachleuten doch die Möglichkeit, sich gegenüber der weniger qualifizierten Konkurrenz positiv abzugrenzen. BHE-Zertifizierungen werden bewusst kostengünstig verliehen, so dass auch kleinere Fachunternehmen ihre Qualifikation am Markt dokumentieren können.
Qualitätssiegel für Errichter
Vorteile für Fachfirmen
Voraussetzungen für die Verleihung
- Der Antragsteller ist Mitglied im BHE
- Ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des Vordruckes "Antrag auf Verleihung des Zertifikats" muss beim BHE gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
- Der Antragsteller bestätigt ausdrücklich schriftlich, die im Antrag genannten "Verpflichtungen des Fachbetriebes" zukünftig einzuhalten.
- Dem Antrag müssen beigefügt werden:
- Nachweis der verantwortlichen Fachkraft über die elektrotechnische Berufsausbildung (für die Zertifikate mechanische Sicherungstechnik sowie pneumatische RWA wird grundsätzlich eine mechanische bzw. bau-handwerkliche Berufsausbildung gefordert) oder alternativ EQR-/DQR-Level 5.
- Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachsparte
- polizeiliches Führungszeugnis der hauptverantwortlichen Person
- Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder soweit zutreffend Nachweis über die Mitgliedschaft in der IHK
- Handelsregisterauszug (soweit zutreffend)
Verpflichtungen des Errichters/Planers
- die Anlagen unter Beachtung der Normen DIN VDE 0833, DIN 14675, der VDE-Vorschriften und sonstigen, jeweils zutreffenden Normen, Vorschriften oder Richtlinien zu installieren und instand zuhalten
- die Projektierungsrichtlinien und technischen Anweisungen der Gerätehersteller einzuhalten
- den Kunden in die Bedienung der Anlage einzuweisen
- dem Kunden eine Bedienungsanleitung und ein Installationsprotokoll für die Anlage zu übergeben
- einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst zu unterhalten, der bei durch den Anlagenbetreiber gemeldeten Störungen unverzüglich zur Einsatzstelle kommt und die Störung behebt
Verleihung des Zertifikates
- Die verantwortliche Fachkraft absolviert eine Fachkundeprüfung im Bereich Sicherungstechnik beim BHE
- Nach erfolgreicher Fachkundeprüfung und Prüfung der Antragsunterlagen verleiht der BHE dem Antragsteller das Zertifikat
- Hat der Antragsteller sich bereits einer vergleichbaren und vom BHE akzeptierten Überprüfung bei einer anderen Institution, z.B. dem VdS, unterzogen, so wird diese Überprüfung anerkannt
- Die verantwortliche Fachkraft muss im Zeitablauf regelmäßig (mindestens einmal in zwei Jahren) an Weiterbildungsmaßnahmen im entsprechenden Bereich der Sicherungstechnik teilnehmen
- Das Ausscheiden der hauptverantwortlichen Fachkraft muss dem BHE unverzüglich mitgeteilt werden. Innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten muss eine neue hauptverantwortliche Fachkraft benannt werden.
Rücknahme des Zertifikates
- Sofern sich bei einer Firma, der das Zertifikat verliehen wurde, die Voraussetzungen, die zur Verleihung zugrunde liegen, ändern, darf diese Firma das Zertifikat nicht mehr verwenden, solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind
- Hat der Antragsteller das Zertifikat durch Anerkennung einer vergleichbaren Prüfung erhalten und verliert er die daraus resultierende Anerkennung durch die andere Institution, so wird eine Nachprüfung durch den BHE erforderlich
- Sollten sich in der Praxis wesentliche Mängel bei der Installation von Anlagen durch Firmen ergeben, denen das Zertifikat verliehen wurde, so wird der BHE durch den Antragsteller ermächtigt, die ihm benannten Anlagen sowie ggf. weitere Anlagen zu überprüfen, um die Voraussetzungen für die weitere Führung des Zertifikates zu klären.
- Stellen sich bei Prüfungen, z.B. auch auf Antrag von Kunden, Behörden usw., wesentliche Mängel in Bezug auf die Einhaltung der anzuwendenden geltenden Regeln der Technik heraus, so wird dem Antragsteller durch den Vorstand des BHE das Zertifikat entzogen
Marktakzeptanz
Insgesamt hat sich das BHE-Zertifikat am Markt etabliert. Obgleich das Zertifikat und die damit verbundenen Installationsatteste zur Anlagendokumentation stärker das Verhältnis Errichter/Kunde regulieren soll, zeigt sich eine zunehmend positive Akzeptanz bei Versicherern, Kripoberatungsstellen und Feuerwehren u.ä..
Seit Einführung des Siegels vor rund 30 Jahren wurden über alle Fachsparten hinweg bisher weit mehr als 1000 Zertifikate ausgestellt.
BHE-zertifizierter Fachbetrieb
"BHE-zertifizierte Fachbetriebe" wurden vom BHE für ihre qualifizierte Arbeit ausgezeichnet.
Qualitätsversprechen für Kunden
Das BHE-Zertifikat erhalten bundesweit nur die Unternehmen, die neben dem Einsatz normgerechter Produkte ihre Anlagen nach den jeweils gültigen Vorschriften planen, einbauen und instandhalten. Geschultes Personal, individuelle Kundeneinweisungen sowie ein ständig verfügbarer Bereitschaftsdienst für Wartungskunden sind eine Selbstverständlichkeit für Inhaber des Zertifikates.
Vorteile für zertifizierte Firmen
Fachfirmen bietet das Zertifikat verschiedene Vorteile gegenüber nicht-zertifizierten Anbietern:
Das BHE-Zertifikat wird kontinuierlich bei Polizei, Versicherern, Behörden usw. vorgestellt. Diese akzeptieren es als Qualitätsnachweis und weisen in Beratungsgesprächen darauf hin, dass es ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des richtigen Sicherheitsanbieters darstellt.
Der BHE betreibt intensive PR-Arbeit für das Zertifikat. So werden z.B. die zertifizierten Errichter, nach Fachsparten sortiert, im BHE-Mitgliederverzeichnis und im Internet in eigenen Rubriken nochmals gesondert aufgelistet. Außerdem werden Listen der in den einzelnen Fachsparten zertifizierten Fachbetriebe an Absatzmittler verschickt.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Papiere