Quali­täts­siegel für Planer

Vorteile für Fachfirmen

Die BHE-Zertifizierung stellt einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar, bietet sie Fachleuten doch die Möglichkeit, sich gegenüber der weniger qualifizierten Konkurrenz positiv abzugrenzen. BHE-Zertifizierungen werden bewusst kostengünstig verliehen, so dass auch kleinere Fachunternehmen ihre Qualifikation am Markt dokumentieren können.

Voraussetzungen für die Verleihung

  • Der Antragsteller ist Mitglied im BHE
  • Ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des Vordruckes "Antrag auf Verleihung des Zertifikats" muss beim BHE gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Der Antragsteller bestätigt ausdrücklich schriftlich, die im Antrag genannten "Verpflichtungen des Fachbetriebes" zukünftig einzuhalten.
  • Dem Antrag müssen beigefügt werden: 
    • Nachweis der verantwortlichen Fachkraft über die elektrotechnische Berufsausbildung (für die Zertifikate mechanische Sicherungstechnik sowie pneumatische RWA wird grundsätzlich eine mechanische bzw. bau-handwerkliche Berufsausbildung gefordert.)
    • Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachsparte
    • polizeiliches Führungszeugnis der hauptverantwortlichen Person
    • Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder soweit zutreffend Nachweis über die Mitgliedschaft in der IHK
    • Handelsregisterauszug (soweit zutreffend)

Verpflichtungen des Errichters/Planers

  • die Anlagen unter Beachtung der Normen DIN VDE 0833, DIN 14675, der VDE-Vorschriften und sonstigen, jeweils zutreffenden Normen, Vorschriften oder Richtlinien zu installieren und instand zuhalten
  • die Projektierungsrichtlinien und technischen Anweisungen der Gerätehersteller einzuhalten
  • den Kunden in die Bedienung der Anlage einzuweisen
  • dem Kunden eine Bedienungsanleitung und ein Installationsprotokoll für die Anlage zu übergeben
  • einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst zu unterhalten, der bei durch den Anlagenbetreiber gemeldeten Störungen unverzüglich zur Einsatzstelle kommt und die Störung behebt

Verleihung des Zertifikates

  • Die verantwortliche Fachkraft absolviert eine Fachkundeprüfung im Bereich Sicherungstechnik beim BHE
  • Nach erfolgreicher Fachkundeprüfung und Prüfung der Antragsunterlagen verleiht der BHE dem Antragsteller das Zertifikat
  • Hat der Antragsteller sich bereits einer vergleichbaren und vom BHE akzeptierten Überprüfung bei einer anderen Institution, z.B. dem VdS, unterzogen, so wird diese Überprüfung anerkannt
  • Die verantwortliche Fachkraft muss im Zeitablauf regelmäßig (mindestens einmal in zwei Jahren) an Weiterbildungsmaßnahmen im entsprechenden Bereich der Sicherungstechnik teilnehmen
  • Das Ausscheiden der hauptverantwortlichen Fachkraft muss dem BHE unverzüglich mitgeteilt werden. Innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten muss eine neue hauptverantwortliche Fachkraft benannt werden.

Rücknahme des Zertifikates

  • Sofern sich bei einer Firma, der das Zertifikat verliehen wurde, die Voraussetzungen, die zur Verleihung zugrunde liegen, ändern, darf diese Firma das Zertifikat nicht mehr verwenden, solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  • Hat der Antragsteller das Zertifikat durch Anerkennung einer vergleichbaren Prüfung erhalten und verliert er die daraus resultierende Anerkennung durch die andere Institution, so wird eine Nachprüfung durch den BHE erforderlich
  • Sollten sich in der Praxis wesentliche Mängel bei der Installation von Anlagen durch Firmen ergeben, denen das Zertifikat verliehen wurde, so wird der BHE durch den Antragsteller ermächtigt, die ihm benannten Anlagen sowie ggf. weitere Anlagen zu überprüfen, um die Voraussetzungen für die weitere Führung des Zertifikates zu klären.
  • Stellen sich bei Prüfungen, z.B. auch auf Antrag von Kunden, Behörden usw., wesentliche Mängel in Bezug auf die Einhaltung der anzuwendenden geltenden Regeln der Technik heraus, so wird dem Antragsteller durch den Vorstand des BHE das Zertifikat entzogen

Marktakzeptanz

Insgesamt hat sich das BHE-Zertifikat am Markt etabliert. Obgleich das Zertifikat und die damit verbundenen Installationsatteste zur Anlagendokumentation stärker das Verhältnis Errichter/Kunde regulieren soll, zeigt sich eine zunehmend positive Akzeptanz bei Versicherern, Kripoberatungsstellen und Feuerwehren u.ä..

Seit Einführung des Siegels vor rund 30 Jahren wurden über alle Fachsparten hinweg bisher weit mehr als 1000 Zertifikate ausgestellt.

BHE-zertifizierter Fachplaner

Die derzeitige Struktur des Marktes für Planer und Ingenieurbüros im Bereich Sicherungstechnik erschwert den Kunden die Suche nach kompetenten Firmen:
Wenigen Fachleuten steht eine große Zahl von allgemeinen Elektroplanern u.ä. gegenüber, die hin und wieder auf spezielle Kundenanfragen das Gewerk Sicherungstechnik bearbeiten. Für den Kunden ist in aller Regel nicht erkennbar, welche Qualifikationen der Planer in sicherungstechnischen Fragen vorweisen kann.

Qualitätsnachweis durch BHE-Zertifikat

Mit der Auszeichnung „BHE-zertifizierter Fachplaner“ wird den jeweiligen Fachleuten die Möglichkeit geboten, sich gegenüber unqualifizierten Kollegen abzugrenzen.
Das Zertifikat erhalten bundesweit nur diejenigen Ingenieurbüros, die sicherheitstechnische Anlagen nach den jeweils relevanten Normen und Vorschriften planen, ausschreiben, vergeben und abnehmen. Geschulte Fachplaner, ständige Weiterbildung sowie individuelle Kundenberatung sind eine Selbstverständlichkeit für die Inhaber des Zertifikates.

Durch die Art der Prüfung für die verantwortlichen Fachleute in Planungsunternehmen wird seitens des BHE die Fachqualifikation für die Sicherungstechnik ermittelt. Die allgemeinen planerischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden als selbstverständlich vorausgesetzt und sind in den Zertifikat-Richtlinien entsprechend verankert.

Mit dem BHE-Zertifikat erhält der Kunde bei der Suche nach einem fachkompetenten Planer eine verlässliche Hilfestellung an die Hand, da er durch die vorgegebenen Qualitätsmaßstäbe angebotene Planungs- und Ausführungsleistungen einfacher vergleichen kann.