Bei bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen (BMA) erfolgt eine Alarmweiterleitung an die Feuerwehr in der Regel über einen oder mehrere „Konzessionäre“, die nach entsprechender Beauftragung für die Alarmempfangseinrichtung zuständig sind. Im Interesse seiner Mitglieder kämpft der BHE seit vielen Jahren für eine faire Partnerschaft zwischen Errichtern, Konzessionären und BMA-Betreibern.
Aufschaltung von BMA auf die Feuerwehr – Info-Papier zum „Open-House-Verfahren“
Offenes Genehmigungsverfahren setzt sich durch
Seit kurzem setzt sich im Markt zunehmend ein offenes Genehmigungsverfahren (sog. „Open-House-Verfahren“) durch und löst die klassische Ausschreibung einer Brandmeldekonzession ab. Dabei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung eines nicht exklusiven Zulassungsverfahrens, an dem alle interessierten Anbieter während der Vertragslaufzeit teilnehmen können. Der öffentliche Auftraggeber wählt keinen einzelnen Anbieter aus, sondern schließt mit allen Anbietern, die die Leistung zu den vorab festgelegten Bedingungen anbieten, einen Vertrag ab. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie für mehr Wettbewerb und bessere Bedingungen für KMU im Markt sorgt.
BHE-Papier zum Download
Das BHE-Papier zum "Open-House-Verfahren" erläutert dessen Rahmenbedingungen und Vorteile für öffentliche Stellen und eignet sich daher zur Weitergabe an die entsprechenden Behördenvertreter.