21.09.2023

Staatliche Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Aktuelle Fördermittel und Informationen

Auch nach dem Wegfall der bisherigen Zuschuss-Variante der KfW-Förderung (Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss – Zuschuss 455-E“) stehen verschiedene Fördermittel für private Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit unterstützt der Staat weiterhin die Bürgerinnen und Bürger bei der Sicherung ihrer Wohnungen und Häuser, z. B. beim Einbau von Alarmanlagen und einbruchhemmenden Fenstern und Türen.

Möglich sind sowohl Kredite als auch Zuschüsse.

Programm "Altersgerechtes Umbauen"

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (z.B. den Einbau von Alarmanlagen) fördert die KfW im Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) mit einem Kredit (ab 2,88 % effektiver Jahreszins).

BEG-Programme

Des Weiteren fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) u.a. den Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren oder Haus- und Wohnungstüren (im Bestand) im BEG-Kredit-Programm „Wohngebäude“ (261) mit einem Kredit (ab 0,15 % effektiver Jahreszins sowie Tilgungszuschüssen zwischen 5 % und 45 %).

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. für Investitionen in einbruchhemmende Fenster/Türen oder Haus- und Wohnungstüren) werden im Rahmen der BEG vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse in Höhe von 15 % gewährt.

Da bei den BEG-Programmen die Energieeffizienz im Vordergrund steht, muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Da diese in der Regel keine Experten für Einbruchschutz sind, ist der Kunde weiterhin auf eine fachkundige Beratung zum Thema Einbruchschutz angewiesen.

Informations-Seiten des BHE

Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen, den Kredit-Varianten und dem BAFA-Zuschuss finden Sie auf unserer Homepage für Privatkunden. Weisen Sie Ihre Kunden gerne auf diese Informationsmöglichkeiten hin.