13.09.2023

Neue Normen regeln Anforderungen an Remote Services

Einheitliche Sicherheits- und Qualitätsstandard für die Praxis

Der Fernzugriff auf sicherheitstechnische Anlagen ermöglicht heutzutage zahlreiche Funktionen. Allerdings fehlten bisher Regelwerke für Sicherheitsstandards und die Verantwortung des Betreibers einer Remote Plattform.

Zwei neue Normen sorgen für Abhilfe

Nachdem im letzten Jahr schon die neue europäische Norm DIN EN 50710 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht wurde (s. „BHE informiert KW 17/22“), ist aktuell mit Ausgabestand 2023-05 die DIN CLC/TS 50136-10 „Alarmanlagen – Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen - Teil 10: Anforderungen für den Fernzugriff“ erschienen. Sie definiert die Mindestanforderungen für sichere Fernzugangsverbindungen und -sitzungen und legt die Anforderungen an Leistungsmerkmale, Zuverlässigkeit, Integrität und Sicherheitsmerkmale einer Fernzugangsinfrastruktur fest.
Die beiden Dokumente beseitigen die technischen und organisatorischen Unklarheiten aus der bisher gängigen Praxis und legen einen einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsstandard fest. Definiert wurde dabei auch die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der technischen Infrastruktur. Sie obliegt dem Remote Access Infrastructure Service Provider (RAISP), d.h. der Betreiber, der die Infrastruktur für Remote Services zur Verfügung stellt, ist verantwortlich für die ständige Verfügbarkeit und IT-Sicherheit des Remote Access.

Die Normen können über den Beuth-Verlag www.beuth.de bezogen werden.

Rahmenabkommen für BHE-Mitglieder zu Secure-Platt­form für Fern­zu­griff auf Über­tra­gungs­ein­rich­tungen (ÜE) und Gefah­ren­mel­de­an­lagen (GMA)

Über ein Rahmenabkommen können BHE-Mitglieder zu speziellen Konditionen Zugang zu einer Sicherheitsplattform für den normenkonformen Fernzugriff auf Übertragungseinrichtungen (ÜE) sowie Gefahrenmeldeanlagen (GMA) erhalten. Die Secure Plattform, die auch an das BHE-Sicherheitsnetzwerk angeschlossen ist, stellt eine sichere Verbindung zwischen dem Service-PC beim Errichterunternehmen und den angebundenen sicherheitstechnischen Gewerken im zu schützenden Objekt her. Errichter profitieren von einer Zeit- und Kostenersparnis durch einen effizienteren Einsatz der Servicetechniker und geringere Servicezeiten. Details zum Rahmenabkommen finden Sie auf der BHE-Homepage (Direkt-Link, Login notwendig).

Zur Erläuterung der beiden Normen und zur Vorstellung der Secure-Plattform planen wir derzeit für den Herbst 2023 ein Webinar „Fernservice für Gefahrenmeldeanlagen – Hilfestellung für Errichter zur korrekten Umsetzung der DIN EN 50710“. Sollen Sie Interesse an einer Teilnahme haben, können Sie uns dies gerne unverbindlich schon formlos mitteilen.