Die im Bauordnungsrecht und in der Arbeitsstättenrichtlinie geforderte Sicherheitsbeleuchtung besteht im Wesentlichen aus der Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie deren Ausleuchtung. Diese Flucht und Rettungswegekennzeichnungen verweisen hauptsächlich über Türen platziert, auf die Wege in baulichen Anlagen, die zur Selbstrettung von Orts(un)kundigen nutzbar sein können. In der Regel findet man sie in statischer Ausführung vor. Sie werden meist permanent be- oder hinterleuchtet unabhängig davon, ob eine Gefahrensituation vorliegt und ob dieser Flucht- und Rettungsweg begangen werden kann.
SAA und DAFWL
Mit dem Erscheinen der DIN 14036 Ende 2023 wird eine Anwendungsnorm der Öffentlichkeit vorgestellt, die verschiedenen Anlagen und Systeme zu einer „Dynamischen und Adaptiven Fluchtweglenkung“ (DAFWL) vereint und Vorgaben für die Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten beinhaltet. In dieser DAFWL übernimmt die Sicherheitsbeleuchtung gemeinsam mit z. B. einer Brandmeldeanlage (BMA) wichtige Aufgaben. Unter Beachtung einer Gefährdungsbeurteilung, kann die DAFWL und somit die Flucht- und Rettungswegekennzeichen für eine einmalige (dynamische) oder kontinuierlich variable (adaptive) Anpassung verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sicherheitsbeleuchtung oder z. B. eine BMA diese Aufgaben übernimmt. Auch die Anwendung eines separaten und somit übergeordneten Systems muss diese Anforderungen der DIN 14036 erfüllen.
Die Sprachalarmanlage (SAA) kann dabei künftig eine wichtige Rolle spielen, denn jetzt wird mehr möglich, als nur eine Aufforderung zum Verlassen des Objektes im Gefahrenfall.
Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip könnte die Entfluchtung nicht nur optisch, sondern auch akustisch den Betroffenen einen Weg in einen sicheren Bereich anbieten. Die richtungsweisende Durchsage hat den Vorteil, dass Flüchtende direkter aufgefordert werden, das Objekt über vorbestimmte Wege zu verlassen. Dabei kann die Sprachdurchsage direkt auf dem Weg der Evakuierung verweisen. Zum Beispiel können entsprechend dem Szenarium Begriffe wie „Bitte Tür links verwenden“, „FEUER - Treppe nach unten benutzen“ oder „ACHTUNG - Dieser Fluchtweg ist gesperrt“ verwendet werden. So werden die Flüchtenden sicherer geführt, Irrtümer minimiert und Personen intelligent gelenkt. Auch eine kontinuierliche (adaptive) Anpassung an die Ereignisse ist mit Hilfe der SAA durchaus denkbar. Durch diese ereignisgesteuerte, sich ständig z. B. dem Detektionsprozess einer BMA oder weiteren, dem System DAFWL zur Verfügung gestellten Informationen angepasste Durchsage, kann die SAA sinnvoll den aktuellen Evakuierungsverlauf unterstützen. Der Einsatz der SAA in Bezug auf die DAFWL ist dann besonders interessant, wo in komplexen Gebäuden bereits Sprachalarm vorhanden ist und über moderne Evakuierungskonzepte nachgedacht wird.
Man darf also gespannt sein, wie die „DIN 14036 - Dynamischen und Adaptiven Fluchtweglenkung“ Anwendung findet und der Sprachalarm für diese Art der Nutzung erweitert und angewandt wird. Potential ist jedenfalls vorhanden! Seit Ende November 2023 steht sie als Vollnorm mit Erscheinungsdatum 2023-12 beim Beuth-Verlag zur Verfügung.