- Frühzeitige Warnung anwesender Personen
- Anwendungsbezogene Alarmierung
- Klar verständliche Information an zentraler Anzeige
- Schnelle Erkennung des ansprechenden Melders
- Alle Komponenten entsprechen der Bauproduktenverordnung und damit den Landesbauordnungen
- Reduzierte Instandhaltungsanforderungen
- Geringere Anforderungen an die Notstromversorgung
Neue Vornorm für Brandwarnanlagen auf Basis der BHE-Richtlinie HAA Typ B
Daher hat der BHE vor ca. 2 Jahren auf Grundlage der HAA-B bei der DKE einen Normenantrag gestellt. Der DKE Arbeitskreis 713.1.16 wurde daraufhin mit der Ausarbeitung der DIN VDE V 0826-2 „Überwachungsanlagen - Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen - Projektierung, Aufbau und Betrieb“ beauftragt.
Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen, sogenannten Brandwarnanlagen (BWA), fest.
Die örtliche Warnung erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. In der Vornorm wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten DIN EN 54-Komponenten beschrieben. Die einzelnen Komponenten weisen Leistungsdetails auf, die für das Schutzziel relevant sind:
- Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen und/oder geschulten Evakuierungshelfern vor Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können.
- Eine Meldung mit empfohlener Quittierung wird mit klar verständlichen Informationen (Art und Ort der Meldung) an einer oder mehreren hausinternen Stellen (z. B. Pförtner, Schwesternzimmer) signalisiert und angezeigt.
- Eine externe Weiterleitung zu einer ständig besetzten, hilfeleistenden Stelle ist nicht zwingend erforderlich, aber optional möglich.
Mit Datum „Juli 2018“ wird die Vornorm veröffentlicht und im Zuge dessen auch die BHE-Richtlinie HAA-B zurückgezogen.