Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union sind den Arbeitgebern zum 1. August 2022 neue gesetzliche Pflichten auferlegt worden. Änderungen wurden insbesondere im Nachweisgesetz (NachweisG) vorgenommen, mit erheblichen Konsequenzen für den Abschluss von Arbeitsverträgen. Zur Unterstützung der Mitglieder wurden Informationen und Muster erarbeitet.
Muster-Arbeitsvertrag und Muster-Nachweisschreiben
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