Muster-Verein­ba­rung zur Bege­hung durch den Errichter

Vertragsmuster für Errichter und Betreiber, die im bestehenden Instandhaltungsvertrag bisher keine Übernahme der Begehung geregelt haben und diese nachträglich vereinbaren wollen.

Trotz eingehender juristischer Prüfung übernimmt der BHE keine Gewähr für die Rechtsverbindlichkeit der Verträge, der AGB und der Musteranschreiben. Eine Haftung für den Inhalt wird nicht übernommen.

 

Beachten Sie bitte die Risiken, die ggf. durch eigenmächtige Änderungen an diesen Vorlagen entstehen können.

 

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, die BHE-Geschäftsstelle zu kontaktieren!