Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurden strengere Informationspflichten für Betreiber von Videosicherheitssystemen eingeführt. Demnach sind der Umstand der Beobachtung sowie der Name und die Kontaktdaten der Verantwortlichen frühestmöglich (bevor Betroffene in den Erfassungsbereich einer Kamera geraten) durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Video-Hinweisschilder nach DS-GVO – Print-Service des BHE
Zur gesetzeskonformen Information der Betroffenen kann vor dem Betreten des überwachten Bereiches ein vorgelagertes Hinweisschild und darüber hinaus ein ausführliches Informationsblatt an anderer, gut zugänglicher Stelle angebracht werden.
Der BHE bietet für den Außen- und Innenbereich geeignete Aufkleber (A4) an, die besonders öl- und schmutzabweisend, abwaschbar sowie temperaturbeständig sind. Sicherheitsanbieter haben so die Möglichkeit, Ihren Kunden einen weiteren Service anzubieten.